Starstreet - Studios width=

Allgemeine

Geschäftsbedingungen

1

Ziff. 1 Vertragsschluss

1.1
Die Starstreet Studios bieten dem Kunden die Überlassung von Musiktiteln in Form von MP3-Dateien oder Wave Audio CDs an. Die Playbacks werden erst nach dem Eintreffen des vereinbarten Honorars auf dem Konto von Starstreet Studios erstellt.

1.2
Bei Terminen im Studio wie z.B. Gesangsaufnahmen, Geschenk CDs, Demo CDs etc. ist das Honorar bar mitzubringen.

Ziff. 2 Nutzungsrechte

2.1
Der Kunde erhält an dem von den Starstreet Studios erstellten Playback ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. Alle nicht ausdrücklich angeführten Nutzungsrechte verbleiben im übrigen zwischen den Vertragspartnern von den Starstreet Studios

2.2
Der Kunde ist berechtigt, die Playbacks auf einem beliebigen, technisch geeigneten Rechner/Abspielgerät zum eigenen Gebrauch zu nutzen. Die Playbacks dürfen aber zu jedem Zeitpunkt immer nur von einer Person auf einem Rechner/Abspielgerät genutzt werden, niemals gleeichzeitig auf zwei oder mehreren Rechnern/Abspielgeräten, weder vom Kunden noch durch verschiedene Personen. Das Nutzungsrecht gilt nur für den Originaldatensatz des versendeten Playbacks. Der Kunde kann von den Playbacks eine Sicherungskopie erstellen, die er jedoch nicht gleichzeitig neben den Originaldaten nutzen darf.

2.3
Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von den Starstreet Studios nicht berechtigt,
die Playbacks in anderer Weise als in Ziff. 2.2 technisch beschrieben zu nutzen, zu vervielfältigen und zu verbreiten; die Playbacks zu vermieten, zu verleihen, gemeinsam mit Dritten zu nutzen oder in sonstiger Weise die Nutzung durch Dritte zu erlauben;
Bearbeitungen und Arrangements, die der Kunde hergestellt hat (auch Filmmusik und Multimediawerke, etc.), zu vervielfältigen und zu verbreiten; die in den Daten enthaltenen Urheberrechtsvermerke, andere Rechtsvorbehalte, Seriennummern sowie sonstige der Datenidentifikation dienenden Merkmale zu verändern oder zu entfernen; die Playbacks an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde stellt die Nutzung der Dateien endgültig ein und behält keine Kopie zurück.

2.4
Die Starstreet Studios machen den Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam, dass folgende Nutzungen GEMA-melde- und vergütungspflichtig sind bzw. dass es hierzu der Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers der Musiktitel selbst (insbesondere der GEMA) bedarf:

- die Musiktitel aufzuführen, zu senden, öffentlich wiederzugeben oder sie Dritten in sonstiger Weise zugänglich zu machen;
- Bearbeitungen und Arrangements (auch Filmmusik, Multimedia-Werke etc.) herzustellen, auszuführen, zu senden und in sonstiger Form öffentlich wiederzugeben.

2.5
Entspricht die Nutzung der Playbacks durch den Kunden nicht den Vorgaben dieser Ziffer und werden dadurch Schutzrechte verletzt, ist Starstreet Studios berechtigt, einen Mindestschaden zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

2.6
Die Lizensierung eines Playbacks ist nur über den Hersteller des verwendeten Midifiles bzw. über den jeweiligen Rechteinhaber und auf Anfrage möglich.

2.7
Sämtliche von den Starstreet Studios erstellten Leistungen dürfen im Rahmen einer Eigenwerbung genutzt werden.

 

Ziff. 3 Sach- und Rechtsmängel

3.1
Die Lieferung oder Leistung von den Starstreet Studios ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat oder, falls die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, ansonsten, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Lieferungen oder Leistungen der gleichen Art üblich ist und der Kunde nach Art der Leistung erwarten kann. Mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung der Beschaffenheit gewährleistet Starstreet Studios damit die Eignung der Lieferung oder Leistung zur verkehrsüblichen Nutzung, nicht aber deren vollständige technische Fehlerfreiheit.

3.2
Bei Mängeln kann der Kunde wahlweise die Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung verlangen. Ist Starstreet Studios zur Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wegen Unverhältnismäßigkeit nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich die Nacherfüllung aus von Starstreet Studios zu vertretenden Gründen über eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist hinaus oder ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder dem Kunden nicht zumutbar, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Für Schadensersatz gilt Ziff. 5.

3.3
Die Ansprüche des Kunden wegen Sach- oder Rechtsmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung, sofern der Kunde Verbraucher und innerhalb von einem Jahr, sofern er Unternehmer ist. Besteht ein Rechtsmangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen die gelieferte Sache herausverlangt werden kann, gilt die gesetzliche Regelung.

3.4
Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist er verpflichtet, die Playbacks unverzüglich nach der Überlassung zu untersuchen und offensichtliche Mängel mindestens innerhalb einer Woche unter genauer Beschreibung zu rügen.


Ziff. 4. Lieferung

4.1
Bei Bestellungen des Kunden erfolgt die Lieferung entweder per Email oder auf CDs per Post an die vom Kunden angegebene Adresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.

 

Ziff. 5 Haftung

5.1
Die Starstreet Studios leisten Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung), nur in folgendem Umfang:

bei Vorsatz und bei Übernahme einer Garantie bezüglich der jeweils garantierten Beschaffenheit in voller Höhe, bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des vorhersehbaren und typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte, in allen anderen Fällen nur aus Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, daß die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, und zwar auf Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens, jedoch pro Einzelschadensfall höchstens bis zum Auftragswert.

5.2
Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

5.3
Für die Wiederbeschaffung von Daten haften die Starstreet Studios nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.4
Schadensersatzansprüche aus Vertrag wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren innerhalb der in Ziff. 3.3 festgelegten Fristen.

Ziff. 6 Widerrufs - und Rückgaberecht

6.1
Aufgrund der Einzelanfertigung jedes einzelnen Playbacks ist eine Rückgabe ausgeschlossen.

6.2
Falls die Ware beschädigt beim Kunden angekommen ist oder Mängel aufweist, gelten die Regeln für die Sach- und Rechtsmängel

Ziff. 7 Schluß

7.1
Die im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen persönlichen Daten darf Starstreet Studios für interne Zwecke und auf Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen maschinell verarbeiten. Starstreet Studios darf die Daten gegebenenfalls auch an Zulieferer weitergeben zum Zweck der Leistung und Abrechnung in Erfüllung der Vertragsbeziehung.

7.2 Anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder sofern der Kunde seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung im Ausland hat, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Münster. Starstreet Studios ist in diesem Fall auch berechtigt, an dem Gerichtsstand des Kunden oder an jedem anderen nach nationalem oder internationalem Recht zuständigen Gerichtsstand zu klagen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, so soll das die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht beeinträchtigen. Die Parteien sind verpflichtet, zusammenzuwirken, um die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

AGB